Das wäre fast untergegangen (oder habt ihr was davon mitbekommen?): Zum Jahresanfang ist das so genannte Bundeskinderschutzgesetz in Kraft getreten. Laut Bundesfamilienministerium stärkt es alle Akteure, die sich für das Wohlergehen unserer Kinder engagieren (explizit genannt: Eltern, Kinderarzt, Hebammen, Jugendamt oder Familiengericht). Festgelegt ist in diesem Gesetz zum Beispiel, dass Hilfsangebote für Familien um die Geburt und die ersten Lebensjahre eines Kindes flächendeckend und auf hohem Niveau eingeführt werden sollen. Es soll ein “Kooperationsnetz” entstehen, an dem zum Beispiel auch Krankenhäuser, Schwangerschaftsberatungsstellen oder auch die Polizei beteiligt sind. Der Einsatz von Familienhebammen soll außerdem gestärkt werden (hier ist von der Erhöhung des entsprechenden Etats auf jährlich 51 Millionen Euro die Rede).

Ein unserer Meinung nach wichtiger Punkt ist auch, dass das so genannte “Jugendamt-Hopping” verhindert werden soll (bei dem sich Eltern dem Einfluss eines Jugendamtes einfach durch Umzug entziehen können). Außerdem wird eine Befugnisnorm etabliert, um die Weitergabe von Informationen durch den Kinderarzt an das Jugendamt erleichtert wird.

Detailliertere Informationen gibt es auf den Webseiten des Ministeriums.

 

Bildquelle: s.media  / pixelio.de

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